Wenn das Internet im Wartemodus ist …

500.000 Haushalte in Deutschland sind über das Internet nicht gut versorgt. Die Netzagentur bestätigt jetzt Anschluss-Anspruch für alle

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
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Von Frank Polke

 

Der Fall spielt irgendwo in Niedersachsen. Wahrscheinlich nicht in Hannover oder Braunschweig, nicht in Osnabrück oder einer anderen Stadt. Sondern in einem Dorf, dessen Name unbekannt bleiben soll. Genau wie der Name des Beschwerdeführers und des betroffenen Internet-Anbieters. Alles soll geheim bleiben. Der Beschwerdeführer hatte sich monatelang bei der dafür zuständigen Bundesnetzagentur über den fehlenden oder den viel zu langsamen Internet-Anschluss beklagt. Passiert war aber nichts. Irgendwann war die Geduld zu Ende.

 

Der Kläger oder Beschwerdeführer setzte sich hin und schrieb einen Brief an die Bundesnetzagentur. Darin berief er oder sie sich auf ein Versprechen der ehemaligen Kanzlerin. „Das Recht auf schnelles Internet“ hatte Angela Merkel in ihrer Regierungszeit auf den Weg gebracht. Sie wollte damals gerade den Rückstand gegenüber anderen Ländern wie den baltischen Staaten aufholen. Auch die Corona-Zeit machte allen deutlich: Deutschland war mit der Internet-Versorgung gerade strukturschwacher Regionen extrem hintenan, verlor sogar den Anschluss.

 

Die Bundesnetzagentur berief sich nun auf genau diesen Anspruch und verdonnerte das betroffenen Versorgungsunternehmen zum Handeln. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller betonte in einer aktuellen Pressemitteilung, dass nach geltender Rechtslage „jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf eine angemessene Versorgung habe. Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essenziell.“ Behördenchef Müller sprach selbst von einem Pilotverfahren, dem viele andere folgen dürften. Über 130 andere Fälle sollen auf dem Schreibtisch der Bundesnetzagentur liegen. Dabei wird es nicht bleiben.

 

Nur wenig Hoffnung auf hohe Geschwindigkeit

 

Eine Aussicht, die vielen Internet-geplagten Menschen im ländlichen Raum Hoffnung macht. Nach Branchenschätzungen sind knapp 500.000 Haushalte in Deutschland nicht gut versorgt mit dem schon von der vormaligen Bundeskanzlerin versprochenen „schnellen Internet“. Konkret: Diese Haushalte haben entweder gar keinen Anschluss oder einen sehr langsamen. Für viele Privathaushalte mag dies ein Ärgernis sein, für viele Unternehmen im ländlichen Raum ist dies aber ein absoluter Standortnachteil – privat und um ihre Kunden zu erreichen.

 

Auch der durch Corona forcierte Homeoffice-Trend könnte für strukturschwache Regionen ein Hoffnungsschimmer sein, mehr Einwohner, Kaufkraft und Leben zu generieren. Doch dies bleibt dann eine theoretische Chance, wenn die Arbeitnehmer aufgrund von fehlender Breitband-Versorgung nicht im Homeoffice arbeiten können und also doch wieder ins Büro oder die Behörde fahren müssen. 

 

Auch Verbraucherschützer sind zwar zufrieden mit dem Beschluss aus Bonn, bemängeln aber zwei Dinge: Es habe viel zu lange – nämlich zwei Jahre – gedauert, bis man das Unternehmen nun zum Handeln verpflichtet habe. Und die Mindestanforderungen für die Bandbreite und Schnelligkeit seien zu gering und „nicht mehr zeitgemäß“. Deswegen müsse mehr geschehen.

 

Nur Mindestanforderungen erfüllt

 

Wirklich schnell ist die rechtlich zugesicherte Leitung nämlich nicht: Im Download müssen mindestens zehn Megabit pro Sekunde erreicht werden, im Upload 1,7 Megabit und in der Latenz (Reaktionszeit) maximal 150 Millisekunden. Standard sind Werte von zum Beispiel 20 Megabit pro Sekunde – Tendenz steigend.

 

Wer jetzt nach der Anordnung der Verbraucherschützer den betroffenen Haushalt versorgen muss, ist laut Pressemitteilung unklar: Neben der Deutschen Telekom, 1&1 und Vodafone ist auch der umstrittene Satelliteninternet-Anbieter Starlink in diesem Geschäft tätig. Diese Dienste investieren zwar in die auch für sie lukrative Versorgung. Doch im Fokus der Wirtschaftsunternehmen stehen hierbei eher die Städte, weniger die Versorgung des ländlichen Raums. Denn wenn die Bagger einen weiten Weg zur Baustelle oder zum Einzelhaus zurücklegen müssen und nur wenige zahlungskräftige Kunden dort wohnen, lohnt sich diese teure Maßnahme für diese Unternehmen eher nicht. Daran dürfte auch das Machtwort aus Bonn nur wenig ändern.

 


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