Grundsteuer-Streit findet kein Ende

Jetzt fallen der Politik auch noch steigende Hebesätze vor die Füße. An „Aufkommensneutralität“, die Finanzminister Scholz 2019 versprochen hat, glaubt kaum noch jemand

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

 

Von Wolfgang Kleideiter

 

Kommunen brauchen Geld. Heute offenbar mehr denn je. Eine wichtige Einnahmequelle bildet die Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaft sowie für bebaute und unbebaute Grundstücke. 15,2 Milliarden Euro spülten die Grundsteuer A und B im Jahr 2022 in die Kassen. Und in diesem Jahr dürften es noch mehr sein. 

 

Denn 2022, so stellte die Beratungsgesellschaft Ernst & Young jüngst in einer Studie fest, haben viele Städte und Gemeinden ihre Hebesätze, die wesentlich die Höhe der örtlichen Grundsteuer beeinflussen, noch einmal angehoben. Unterm Strich soll es sich um den stärksten Anstieg seit 2016 handeln. Ein Indiz dafür, dass vielerorts entweder Ebbe in den Kassen herrscht oder Leistungen nicht mehr erbracht werden können.

 

Ausgerechnet in einer Phase, in der sich Bürger und Behörden wegen der Grundsteuerreform vielerorts in den Haaren liegen, bestätigt sich der Verdacht, dass vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2025 noch einmal bewusst an der Steuerschraube gedreht wird. Der Bund der Steuerzahler sprach nach einer Befragung von 50 Städten in Rheinland-Pfalz plakativ sogar von einem „Steuererhöhungs-Tsunami“. 

 

Ganz so bedrohlich ist die Lage nicht, doch heizen Schlagzeilen wie diese die Debatte um das selbst aus Expertensicht viel zu komplizierte neue Grundsteuergesetz weiter an. Das Bundesmodell, für das Kanzler Olaf Scholz vor Jahren als Finanzminister kämpfte, überfordert schlichtweg das System. Das wertabhängige Modell mit der komplexen Berechnungsmethodik hat bisher schon 3,2 Millionen Eigentümer animiert, vorsorglich Einspruch gegen die Grundlagenbescheide für die Grundsteuer einreichen.

Interessensverbände bereiten Muster- und Untätigkeitsklagen vor. Finanzbehörden verschicken, wie jüngst in NRW geschehen, zigtausendfach Schätzungsbescheide. Ein Durcheinander, das die mittelfristige Finanzplanung in den Kommunen, die mit den Einnahmen unter anderem ihre Infrastruktur unterhalten, nicht einfacher macht.

 

Fall für die Gerichte

 

Die Grundsteuerreform, so viel ist heute klar, wird ein Fall für die Gerichte werden. Spätestens seitdem Steuerrechtler Gregor Kirchhoff in einem Gutachten für den Steuerzahlerbund und den Eigentümerverband Haus & Grund daran zweifelt, dass das neue Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, bereitet man die juristische Schlacht vor. Deren Ausgang ist offen. Die Verunsicherung wächst weiter.

 

Aber was ist auch dem Gesetzgeber eingefallen, als er nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Reform auf den Weg brachte, die nichts vereinfacht, sondern alles komplizierter macht und unzählige Fragen aufwirft? Schlimmer noch: Lediglich neun der 16 Bundesländer arbeiten demnächst nach dem Scholz‘schen Bundesmodell. Baden-Württemberg, Bayern. Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen nutzen Bodenwertmodelle, Flächen-, Wohnlagen- und Flächen-Faktor-Kategorien oder eigene Steuermesszahlen für die Grundsteuer B. Was für ein Durcheinander!

 

Weder Bürger noch Kommunen können angesichts dieses Mischsystems und der juristischen Auseinandersetzungen genau kalkulieren, was am Ende im Jahr 2025 auf sie zukommen wird. Parameter wie Liegenschaftszinssatz oder Restnutzungsdauer, die beim Grundsteuerbescheid in den allermeisten Fällen künftig eine Rolle spielen, machen die Sache nicht einfacher und transparenter. Dass vor diesem Hintergrund jede Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer vor Ort kritisch beobachtet wird, liegt auf der Hand. Wohnen wird dadurch teurer – für Eigentümer und auch für Mieter.

 


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