Landwirte bitte nicht mit Kfz-Steuer belasten

Die Forderung des Bundesrechnungshofes nach Streichung des Steuerprivilegs für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge kommt zur Unzeit

Der Bundesrechnungshof fordert, die Steuerbefreiung für Traktoren und andere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu streichen. (Foto:  Ruth Rudolph  / pixelio.de)
Der Bundesrechnungshof fordert, die Steuerbefreiung für Traktoren und andere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu streichen. (Foto: Ruth Rudolph / pixelio.de)

 

Von Christian Urlage

 

Es ist eine schlechte Nachricht für die Bauern und kommt zum ungünstigen Zeitpunkt: Der Bundesrechnungshof hat Finanzminister Christian Lindner aufgerufen, die Steuerbefreiung für Traktoren und andere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab sofort zu streichen. Die Behörde hält diesen Schritt für überfällig und verweist auf eine seit 2019 vorliegende Studie des wissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Demnach sei die Vergünstigung mit Blick auf die Nachhaltigkeit und das Klima nicht mehr angemessen. Unterstützt wird der Bundesrechnungshof von der Grünen-Abgeordneten Paula Piechotta aus Leipzig, die im Haushaltsausschuss Berichterstatterin für das Verkehrsressort ist.

 

Auch das noch, werden viele Landwirte denken. Denn schon jetzt müssen sie damit leben, dass die Preise an den Tankstellen erheblich gestiegen sind. Und die Geldentwertung durch die Inflation haben sie ebenfalls zu schultern.

 

Zugegeben: Der ursprüngliche Grund für die Steuerbefreiung ist mehr als hundert Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß. Bei der Einführung im Jahr 1922 ging es darum, die Land- und Forstwirtschaft zu motorisieren und Anreize  für den Umstieg vom Pferd zu bieten. So sollte die deutsche Landwirtschaft in der Zeit der Weimarer Republik wettbewerbsfähig bleiben. Darum kann es selbstverständlich heute nicht mehr gehen. Aber wenn die Steuerbefreiung nicht mehr zeitgemäß ist, müsste ebenso umgekehrt darüber nachgedacht werden, welche irgendwann eingeführten Steuern inzwischen nicht mehr zeitgemäß sind.

 

Nur kurze Strecken auf der Straße

 

Und wenn die Kfz-Steuer dazu dient, die Unterhaltung der Straßeninfrastruktur mit zu bezahlen, wäre es kaum angebracht, die Landwirte zur Kasse zu bitten. Mit ihren Düngestreuern, Mähdreschern und Treckern fahren sie vor allem auf ihren Äckern und Grünflächen oder im Wald, aber nur kurze Strecken auf der Straße. 

 

Hinzu kommt ein Argument, das Generalsekretär Bernhard Krüsken vom Deutschen Bauernverband vorbringt: Die Landwirtschaft sichert unsere Ernährung und ist wegen der Nahrungsmittelversorgung systemrelevant, was eine Steuerbefreiung rechtfertige. Eine Kfz-Steuer könnte außerdem dazu führen, dass die Bauern die erhöhten Kosten für die Lebensmittel-Erzeugung an den Handel und darüber letztlich an den Verbraucher weitergeben würden.

 

Bisher bleibt es bei einer Forderung des Bundesrechnungshofes. Dass Finanzminister Lindner das Thema ganz oben auf die Tagesordnung setzt, ist aber aktuell eher unwahrscheinlich, und das ist gut so. Lindners Parteifreund Gero Hocker, Sprecher für Landwirtschaft und Ernährung der FDP-Bundestagsfraktion, hat jedenfalls einer Streichung der Kfz-Steuerbefreiung eine klare Absage erteilt.

 


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