Neue Regelungen in der Förderpolitik für die Regionen

Unternehmen in strukturschwachen Regionen können sich auf finanzielle Unterstützung freuen, wenn sie klimaneutral und nachhaltig wirtschaften

Eine Kleinstadt auf dem Land. (Symbolbild: Albrecht Fietz)
Eine Kleinstadt auf dem Land. (Symbolbild: Albrecht Fietz)

 

Von Wolfgang Kleideiter

 

Experten sprechen von der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte. Trotzdem hat die umfassende Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nicht für große Schlagzeilen gesorgt. Eines ist allerdings sicher: Spätestens, wenn die Millionenbeträge aus dem wichtigsten regionalpolitischen Fördertopf nach neuen Regeln und veränderten Grundsätzen zugesprochen werden, bekommen dies Kommunen und Unternehmen unmittelbar zu spüren.

 

Seit 1969 ist GRW das zentrale Instrument regionaler Struktur- und Wirtschaftspolitik. In den vergangenen fünf Jahrzehnten haben laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bund und die Länder dafür gemeinsam 79 Milliarden Euro eingesetzt. Sie haben damit über 150.000 Investitionsvorhaben der Wirtschaft und Projekte zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur angestoßen.

 

Da wie üblich stets Eigenmittel aufgebracht werden müssen, belief sich die Gesamtinvestition auf stattliche 380 Milliarden Euro. Bei den geförderten Unternehmen wurden Untersuchungen zufolge 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert.

 

Transformationsprozess soll beschleunigt werden

 

Nun wurden in einem großen Wurf nach vielen Gesprächen und Online-Konsultationen nahezu alle Hauptziele, Förderbereiche und Ansatzpunkte neu definiert. „Beschäftigung schaffen“ ist zwar weiter ein zentraler Zweck, aber dabei soll parallel erreicht werden, dass sich in einer Region der Wohlstand erhöht und das Wachstum steigt. Die Millionen werden jetzt auch fließen, wenn die Investitionen Standortnachteile ausgleichen oder den vielbeschriebenen „Transformationsprozess“ beschleunigen. Im Klartext: Unternehmen in strukturschwachen Regionen können sich auf finanzielle Unterstützung freuen, wenn sie klimaneutral und nachhaltig wirtschaften. Das Habeck-Ministerium verankert damit diesen politischen Ansatz in der GRW-Förderwelt. Offensichtlich ist damit die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht mehr alleiniger Zweck der Millionen-Förderung.

 

Auch an anderer Stelle kann man die neue Handschrift ablesen. Stichwort: wirtschaftsnahe Infrastruktur. Die Weiternutzung oder Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbeareale wird zum Beispiel künftig aus dem GRW-Topf stärker gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Und förderungswürdig ist ab sofort auch die regionale Daseinsvorsorge. Den strukturschwachen Regionen soll auf diesem Weg dabei geholfen werden, für alle Generationen attraktiv zu bleiben.

 

Die Regionen stärker im Blick

 

Ein zentrales Kriterium für eine Förderung wird künftig sein, ob die geplante Investition eines Unternehmens bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lässt. Verabschiedet haben sich Bund und Länder von der alten Regel, dass vor allem exportorientierte Unternehmen Unterstützung erhalten sollten. Jetzt können auch Betriebe, die in erster Linie regional aktiv sind, Mittel aus dem Topf bekommen. Selbst Forschungsunternehmen haben nun eine Chance.

 

Ein Jahr lang werden die Länder schauen, wie sich mit dem neuen Regelwerk arbeiten lässt. Denn einfacher ist die Handhabung im ohnehin dichten Dschungel der Förderprogramme dadurch nicht geworden. Und damit schon in der Vergangenheit angelaufene Prozesse zur Strukturförderung nicht in Leere laufen, können die Länder sogar wählen, welches Regelwerk sie im Jahr 2023 nutzen wollen.   

 


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