Wie Politik die Stadtflucht befördert

Erbschaftssteuerforderungen zwingen vielerorts die Nachkommen zum Verkauf geerbter Immobilien

Ältere Frau hält ihr symbolisches Eigentum in Händen. (Symbolbild: iStock/AND-ONE)
Ältere Frau hält ihr symbolisches Eigentum in Händen. (Symbolbild: iStock/AND-ONE)

 

Von Michael Lehner

 

Experten sehen die Sozialstruktur ganzer Stadtviertel in Gefahr. Siedlungen, in denen bisher Normalverdiener leben, wandeln sich zu Luxusquartieren. Alte Bausubstanz muss weichen, damit sich sündteure Grundstücke für Investoren rechnen. Vorstädte, die sich über Jahrhunderte auch Rentner und Arbeiter leisten konnten, werden zu Szene-Vierteln mit sündteuren Mieten.

 

Solche Entwicklung ist nicht neu in Deutschlands Großstädten. Neu ist, dass der Staat sie zum Jahreswechsel weiter verschärft: Mit Erbschaftssteuerforderungen, die Nachkommen zum Verkauf geerbter Immobilien zwingen. Weil die Finanzämter den Wert nach dem möglichen Verkaufserlös berechnen müssen – auch dann, wenn Erben gar nicht verkaufen wollen. Aber verkaufen müssen, weil der Fiskus den Verkauf erzwingt.

 

Die Folge: Erben drängen ins Umland. So steigen die Immobilienpreise auch dort rasant. Und das Erbschaftssteuer-Problem wird auf die Dörfer exportiert. Nicht nur in der weiteren Umgebung von Hotspot-Metropolen wie München, Stuttgart und Berlin ist abzusehen, dass das Häuschen im Grünen im Erbfall von der Eigentümer-Familie nicht zu halten ist. Der Kinderfreibetrag von 400.000 Euro schützt nicht nur im schönen Oberbayern bei weitem nicht vor staatlichem Zugriff. Auch im Umland von Dresden oder Nürnberg müssen Häuslebauer fürchten, dass ihre Nachkommen wieder zur Miete wohnen (müssen).

 

Nicht nur in Dörfern kommen so gewachsene Sozialstrukturen durcheinander. Auch die Städte nehmen Schaden. In München hat der Hausbesitzer-Verein eben Erben präsentiert, die das von den Urgroßeltern gebaute Mietshaus nur halten können, wenn sie die bisher sehr humanen Mieten saftig erhöhen. Anders können sie den Kredit für die Erbschaftssteuer nicht bedienen. Die Folge: Mieter, die zum Teil schon in zweiter und dritter Generation in der betagten Immobilie wohnen, müssen das Viertel verlassen, womöglich sogar ihrer Heimatstadt den Rücken kehren.

 

1200 Euro für den Dorf-Quadratmeter

 

Und es trifft nicht nur Mega-Metropolen. Im bayerischen Gaimersheim, einem Dorf vor den Toren von Ingolstadt, wurde eben die 1200 Euro-Hürde für den Quadratmeter Bauland geknackt. Gut verdienende Mitarbeiter des Autobauers Audi nehmen mittlerweile Anfahrtswege von 50 Kilometern und mehr in Kauf, um sich und ihren Familien den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Selbst in solcher Entfernung sind die Bauplätze neuer Baugebiete blitzschnell vergriffen. Zu Preisen, die Einheimische aus dem Dorf sich schlicht nicht leisten können.

 

Spannend: Obwohl die Erbschaftssteuer in den Kassen der Länder landet, macht die bayerische Staatsregierung Druck auf den Bund, das Problem zu entschärfen. Seit der Freibetrag für direkte Nachkommen auf 400.000 Euro je Kind festgelegt wurde, hätten sich die Preise in weiten Teilen des Freistaats verdoppelt, teilweise sogar verdreifacht, argumentiert Ministerpräsident Markus Söder und fordert deutlich höhere Freibeträge. Er spürt den wachsenden Unmut und steigenden Zuspruch in Umfragen, seit sich seine Kanzler-Ambitionen erledigt haben und sich die CSU wieder mehr um landestypische Interessen kümmert.

 

Hartleibige Finanzämter

 

„Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können,“ stößt Bayerns Finanzminister Albert Füracker in Söders Horn. Dass solche Töne nicht bei allen bayerischen Finanzbeamten angekommen sind, zeigen Stichproben zu aktuellen Erbfällen – schon vor der nun anstehenden weiteren Verschärfung. So mussten in München erst Fachanwälte aktiv werden, um die Behörde davon zu überzeugen, dass Grundstücke, auf denen nur ein Einfamilienhaus stehen darf, nicht zum gleichen Wert besteuert werden dürfen wie Bauplätze für viergeschossige Mehrfamilienhäuser.

 

Noch schlimmer gehts gelegentlich in Sachsen zu. Dort drängte ein Finanzamt die Erben einer Denkmal-Immobilie kürzlich mit saftigen Zwangsgeldern und Verzugszinsen zum Verkauf, obwohl die Betroffenen noch auf den Erbschein warten mussten und deshalb das Haus gar nicht verkaufen konnten. Auch die Empfehlung aus dem Bundesfinanzministerium, dass die Steuerschuld Erben nicht zu Notverkäufen unter Wert zwingen sollte, scheint offenbar nicht überall angekommen zu sein.

 


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