Lohnplus ist auf dem Land stärker spürbar

Von der jüngsten Mindestlohn-Erhöhung profitieren vor allem Beschäftigte im Osten und in den eher ländlichen Regionen

Seit dem 1. Oktober gilt in Deutschland für fast alle Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. (Symbolbild: iStock/Fokusiert)
Seit dem 1. Oktober gilt in Deutschland für fast alle Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. (Symbolbild: iStock/Fokusiert)

 

Von Wolfgang Kleideiter

 

Seit dem 1. Oktober gilt in Deutschland für fast alle Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Abseits aller Debatten, ob der politische Eingriff der Tarifautonomie schadet oder auf Sicht zu einem Job-Abbau führt, hat die Bundesagentur für Arbeit analysieren lassen, wie regional unterschiedlich sich die jüngste Erhöhung auswirkt.

Eine Erkenntnis lautet: In teuren Städten wie München oder Hamburg, wo das allgemeine Lohnniveau in der Wirtschaft hoch ist, haben die Beschäftigen im Niedriglohnsektor prozentual nur wenig vom erhöhten Mindestlohn. In ländlichen Regionen hat das Lohnplus dagegen durchaus positive und nachhaltigere Effekte.

 

Denn während der Mindestlohn vordergründig im Sinne der Fairness bundesweit einheitlich für Arbeitnehmer ab 18 Jahren vorgeschrieben ist, sind zwischen Kiel und Konstanz das Preisniveau, die Kaufkraft und die Lebenshaltungskosten regional unterschiedlich. Zwar gibt es aktuell keinen vom Bundesamt für Statistik ermittelten regionalen Verbraucherpreisindex, aber bei Analysen helfen verschiedene Datentöpfe, die regionalen Lohn- und Preisunterschiede zu beleuchten.

 

Über zwei Euro Differenz

 

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit hat kürzlich in seiner Studie (https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-21.pdf) sogar ausgerechnet, wie ein an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und die Kaufkraft angepasster Mindestlohn in den Regionen aussehen würde. In einer Metropole wie München und ihrem direkten Einzugsgebiet müsste er beispielsweise 13,19 Euro pro Stunde betragen, in der Oberpfalz-Nord im Norden Bayerns – rund 200 Kilometer von München entfernt – 11,07 Euro.

 

Eine beachtliche Spannbreite. Diese spricht allerdings auch aus Sicht der Arbeitsmarktforscher nicht unbedingt für die Einführung einer zum Beispiel in den USA gängigen regionalen Lohnuntergrenze. Wollte man in Deutschland den Mindestlohn auf Basis von Preisniveauunterschieden festlegen, müsste man für die 400 Städte und Kreise rund 100 Ordnungs- beziehungsweise Planungsregionen bilden, die Beziehungen von Stadt und Land detailliert berücksichtigen. Der bürokratische und administrative Aufwand wäre enorm.

 

Von der Erhöhung der deutschlandweit geltenden Lohnuntergrenze zum 1. Oktober haben laut IAB die Haushalte in ländlichen Regionen der alten Bundesländer und in den neuen Bundesländern überproportional profitiert. Die Arbeitsmarktexperten sprechen von einem „deutlichen Ost-West-Gefälle“. Dies liegt auch daran, dass der Niedriglohnsektor im Osten Deutschlands insgesamt stärker ausgeprägt ist. Hier hat die jüngste Erhöhung von 10,45 auf 12 Euro mehr Beschäftigungsverhältnisse mit hohen Stundenzahlen betroffen als im Westen.

 

Ländliche Regionen im Westen profitieren

 

Ähnliches gilt für zahlreiche ländliche Regionen im Westen. Auch hier macht sich die Anhebung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde aufgrund des im Vergleich zu den Städten etwas geringeren Lohnniveaus stärker bemerkbar. Vorteile entstehen bei der dadurch ausgelösten Erhöhung der Kaufkraft. Im Vergleich zu den Ballungsgebieten sind dort Wohnraum und auch Güter und Dienstleistungen teilweise günstiger. 

 

Die neue Lohnuntergrenze gilt bis zum Ende des nächsten Jahres. Bis Mitte 2023 soll in der entsprechenden Kommission beraten werden, ob es zum 1. Januar 2024 eine nächste Erhöhung geben wird. Angesichts der allgemeinen Preisentwicklung ist dies wahrscheinlich, wobei dann nicht mehr auszuschließen ist, dass es negative Beschäftigungseffekte geben wird. Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn noch bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. 

 


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