Kein Ende in Sicht

Deutschland droht auf einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den nächsten Corona-Herbst zu stolpern

Symbolbild Covid-19. (Quelle: fernando zhiminaicela)
Symbolbild Covid-19. (Quelle: fernando zhiminaicela)

 

Von Wolfgang Kleideiter

 

Wer in den vergangenen Wochen wissen wollte, wie es um die Vorbereitungen auf eine kaum vermeidbare sechste Covid-19-Welle bestellt ist, der musste den Kurznachrichtendienst Twitter lesen. Dort lieferten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Regierungspartner aus der FDP manchen Schlagabtausch. Wenn Lauterbach, mit über 10.000 Tweets ein eifriger Mikroblogger, auf neue Corona-Studien verwies oder eigene Interviewaussagen zum Dauerthema hervorhob, gab es fix die Gegenrede mindestens eines Liberalen. Der SPD-Mann warnte - die FDP-Seite korrigierte ihn oder spielte düstere Szenarien herunter. Dies alles ließ nichts Gutes erahnen.

 

Frist endet am 23. September

 

Nun haben Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) kurz vor Torschluss den Gesetzentwurf in Sachen Infektionsschutz präsentiert und sich selbst für eine gute Gemeinschaftsleistung gelobt. Als hätte es in der Ampel kein Hin und Her, kein Gezerre um Vorsicht hier und Bürgerfreiheit dort gegeben. Das erforderliche neue Gesetz, auf der künftige Corona-Maßnahmen fußen, wird jetzt im Eiltempo die Gremien passieren. Bis Oktober muss es stehen, sonst haben die Gerichte bei jeder Einschränkung oder Regelung viel zu tun. Die aktuelle Rechtsgrundlage für mögliche Schutzauflagen der Bundesländer endet konkret am 23. September.

 

Kostproben des bisherigen Corona-Dilemmas sind in dem Ende Juni vorgelegten Bericht („Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“) des hochkarätig besetzten Sachverständigenausschusses nachzulesen. Die Expertinnen und Experten geben zahlreiche Hinweise zum Pandemie-Monitoring, zur Wirksamkeit der Maßnahmen und zur grundsätzlichen Neuausrichtung des Infektionsschutzgesetzes.

 

Sachverständige fordern bessere Daten

 

„Die gezielte Erforschung der Pandemie und politische Managemententscheidungen sind ohne qualitativ hochwertige virologische, epidemiologische, klinische und soziale Daten nicht denkbar“, heißt es unter anderem in dem Bericht. Eine Selbstverständlichkeit, doch Fachleute wie Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kritisieren, dass es auch im dritten Jahr der Pandemie diese Datengrundlage hierzulande nicht gibt.

 

Wohl auch deshalb sind die Eckpunkte für die Reform des Gesetzes vage und lassen manchen Punkt offen. Wann besteht exakt eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur? Ab wann gilt wo eine Maskenpflicht? Warum soll es Ausnahmeregelungen für frisch Geimpfte und Genese geben, obwohl auch sie das Virus weitergeben können? Ab wann gilt eine Hotspot-Regelung? Fragen über Fragen.

 

Statt breiter bundeseinheitlicher Auflagen wird es im Herbst und Winter erneut unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Der Bund wollte ursprünglich in der Pandemiefrage mehr Verantwortung übernehmen. Danach sieht es nicht aus.

 

Hohe Dunkelziffer

 

Und alles findet vor der Kulisse einer hohen Dunkelziffer statt. Die dominierende Omikron-Variante BA.5 hat laut Robert-Koch-Institut inzwischen einen Anteil von 90 Prozent bei den Erkrankungen. Sie ist infektiöser, aber die Krankheitsverläufe sind – vor allem bei Geimpften – milder. Mit Blick auf die erhobene 7-Tage-Inzidenz (aktuell unter 500) schätzt Lauterbach die Dunkelziffer auf 50 Prozent. Manche Experten gehen von noch höheren Werten aus.

 

Dazu passt überhaupt nicht eine aktuell zu beobachtende Sorglosigkeit in der Gesellschaft. Nach dem Scheitern einer Impfpflicht und manchen nicht sinnvollen oder halbherzigen Schutzmaßnahmen wird es nach dem Sommer schwer werden, Einschränkungen wie eine Maskenpflicht wieder einzuüben. Gute Vorbereitung auf den Herbst und Winter sieht anders aus.

 


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