Palmer gegen McDonald’s

Die Stadt Tübingen hat mit ihrer wegweisenden Verpackungsstrafsteuer vor Gericht einen empfindlichen Dämpfer verpasst bekommen

Halb aufgegessen und einfach weggeworfen. Einwegverpackungen von McDonald`s. (Symbolbild: iStock/softstuffcreative)
Halb aufgegessen und einfach weggeworfen. Einwegverpackungen von McDonald`s. (Symbolbild: iStock/softstuffcreative)

 

Von Wolfgang Molitor

 

Boris Palmer hat es wieder getan. Im festen Vertrauen, die besseren Argumente zu haben und in blinder Mission, rechtliche Hürden mit ehrlichem Willen aus dem Weg zu räumen. Das hat dem grünen Tübinger Oberbürgermeister schon mehrfach blaue Flecken beschert. Aber Palmer wäre nicht Palmer, wenn er den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen nicht ignorieren würde.

 

Die Stadt Tübingen hat mit ihrer wegweisenden Verpackungsstrafsteuer vor Gericht einen empfindlichen Dämpfer verpasst bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Steuer für unwirksam, auch wenn eine schriftliche Begründung noch nicht vorgelegt wurde. McDonald’s gegen Palmer: Die Sache ist damit fürs erste entschieden. Die Inhaberin der Tübinger McDonalds-Filiale hatte mit Konzernunterstützung bemängelt, die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Und tatsächlich: Ihr Argument, sie bezahle ja bereits Lizenzgebühren für ihre Beteiligung am Dualen System, ist schlagkräftig. Auch deshalb hat McDonald’s klargemacht: Hier geht es nicht um Tübingen, sondern ums Große und Ganze. Um das Geschäftsmodell allgemein.

 

Schadenfreude nicht angebracht

 

Man könnte jetzt schadenfroh sein, dass Palmer, der selbsternannte grüne Pragmatismus-Vorreiter auf nahezu allen Gebieten, eine Schlappe eingefahren hat. Wieder mal den Mund zu voll genommen hat. Wenn sein Vorstoß, seit Januar für Einwegverpackungen und Einweggeschirr jeweils 50 Cent Steuer einzufordern oder für Einwegbesteck 20 Cent (pro Einzelmahlzeit maximal 1,50 Euro) zu kassieren, nicht sinnhaft, zukunftsweisend, ökologisch und erfolgreich wäre.

 

Doch gleich, wie der Tübinger Ratsbeschluss am Ende rechtlich gewertet wird (Revision ist bis zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen): Nach Angaben der Stadt hat die Verpackungssteuer das Müllaufkommen in der altehrwürdigen Uni-Stadt bereits um mehrere Tonnen reduziert. Einen Monat nach Einführung der neuen Steuer gab es zwischen 5 bis 15 Prozent weniger Abfall im Stadtgebiet im Vergleich zum Vorjahr.

 

Mehrweg breitet sich aus

 

Das System funktioniert, Mehrweg breitet sich überall aus, die Stadt wird sauberer und die Mehrheit der Bürger ist zufrieden. Es ist deshalb bedauerlich, dass kommunal sinnvolle Vorstöße von oben abgebügelt werden. Dass zusätzliche Eingriffe vor Ort zielgenau sein können, hat Tübingen jedenfalls bewiesen.

 

Palmer, der sich – mit seinen linken Landes-Grünen irreparabel zerstritten – wohl als Parteiloser zum dritten Mal um den OB-Posten bewerben wird, bedauerte die Entscheidung. Nun muss der Gemeinderat darüber befinden, ob die Stadt das Urteil annimmt oder vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision geht. Noch ist der Tübinger Sonderweg nicht außer Kraft gesetzt, noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es sollte verwundern, wenn einer wie Palmer klein beigeben würde. So oder so: Eine höchstrichterliche Entscheidung in der Sache wäre bundesweit in Städten und im ländlichen Raum von großem Interesse und ein Signal, auf kommunaler Ebene ganz neue, sehr eigene Maßnahmen gegen den Verpackungsmüll und die um sich greifende Wegwerfkultur durchzusetzen.

 


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