Das Familienheim muss Familienheim bleiben können

Wenn es um das Elternhaus geht, ist die Erbschaftsteuer für viele Erben eine leichenkalte Enteignung

Ein Einfamilienhaus im Grünen (Symbolbild: Hans Braxmeier)
Ein Einfamilienhaus im Grünen (Symbolbild: Hans Braxmeier)

Von Wolfgang Molitor

 

Angesichts rasant steigender Immobilienpreise wird das Erben des elterlichen Hauses nicht nur in begehrten Stadtlagen, sondern auch im ländlichen Raum wegen der hohen Steuerlast oft zur schweren finanziellen Bürde. Was heißt: Es ist unerschwinglich. Das betrifft immer mehr Familien, die keine Großverdiener sind und das Elternhaus eher ein bescheidenes Heim ist.

 

Denn viele Hausbesitzer haben nach dem Krieg ihre Häuser oft auf sehr großen Grundstücken gebaut. Folge: Die Erbschaftssteuer wird immer höher, berichtet Beatrice Wächter, die Geschäftsführerin des Eigenheimerverbands in Bayern. „Inzwischen ist es so, dass die Kinder nach dem Tod der Eltern die Häuser zum Teil nicht mehr halten können, weil die Erbschaftsteuer immer mehr Eigenkapital  frisst und  den Trend zur Verdrängung eingesessener Bewohner ebenso wie den Anstieg der Mieten beschleunigt.“

 

Kinder und Enkel bleiben auf der Strecke

 

Auf der Strecke bleiben die Kinder und Kindeskinder, während Bauträger, Investoren und der Staat in Form höherer Steuereinnahmen profitieren. Auf den Grundstücken entstehen dann oft Mehrfamilienhäuser oder Doppel- und Reihenhaushälften. Was die Umgebung in Dörfern und Stadtteilen nicht selten völlig verändert.

 

Und das Vererben von Häusern nimmt zu. Aktuellen Untersuchungen zufolge ist der Anteil der 70- bis 79-Jährigen unter den Immobilieneigentümern in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen. Stichwort Generationeneffekt. Denn die heute älteren Menschen im Westen Deutschlands hatten einen Wohlstandsvorsprung und konnten so leichter als die Kriegsgenerationen an Wohneigentum kommen. Folge: Die Wohneigentumsquote in Deutschland unter den 70- bis 79-Jährigen im Jahr 2018 liegt bei 58 Prozent – der höchste Anteil aller Altersgruppen. Die Gesamteigentümerquote lag 2018 in Deutschland bei 46,5 Prozent.

 

Reform der Erbschaftsteuer überfällig

 

Her muss deshalb endlich eine Reform der Erbschaftsteuer. Das Familienheim muss Familienheim bleiben können. Kinder sollten das Eigenheim der Eltern nicht verkaufen müssen, weil ihnen das Geld für die Erbschaftsteuer fehlt.

 

Die Zeit dafür ist überreif. In vielen Ballungsräumen haben sich die Preise mehr als verdoppelt. Die persönlichen Freibeträge harren aber weiter auf dem Stand von vor 13 Jahren. Freibeträge sind da keine finanzielle Entlastung mehr. Freuen können sich die Länder: Die Steuern fließen in ihre Kasse. Ihr Spielraum ist deshalb groß – etwa durch eine Steuerregionalisierung, mit der jede Landesregierung die Höhe der Steuer selbst festsetzen könnte. Das jedenfalls schlägt Bayerns Finanzminister Albert Füracker neben höheren Freibeträgen vor.

 

Selbst Familien in ländlichen Gegenden werden von der Entwicklung getroffen: Bauern oder Angehörige, deren Elternhäuser an einem See liegen. Mittlerweile ist ein altes Haus mit großem Grundstück in Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, München, am Starnberger See oder an der Elbe vor den Toren Hamburgs viele Millionen Euro wert. Wenn die Nachkommen nicht selbst im Elternhaus, sondern andernorts leben, beträgt der Freibetrag pro Kind aber nur 400.000 Euro. Angesichts der Entwicklung der Immobilienpreise ist das zu knapp bemessen.

 

Astronomisch hohe Grundstückswerte

 

Mehr noch: Oft beeinflussen Verkaufsfälle in der unmittelbaren Umgebung allein den Bodenrichtwert und lassen damit nicht realisierte Papier-Grundstückswerte in astronomische Höhen steigen. Bei der Erbschaftsteuer kommt hinzu, dass das Finanzamt die erzielbare, nicht die tatsächlich vereinnahmte Miete unterstellt. Je nach Alter und Wohnort der Kinder wird die Erbschaftsteuer damit erheblich höher ausfallen als der Kauf eines ganzen Hauses in einer weniger beliebten ländlichen Region kosten würde.

 

Was zeigt: In vielen Fällen, die keine Schwerreichen betrifft, ist die Erbschaftsteuer in dieser Prägung längst zu einer Vermögensteuer durch die Hintertür geworden.

 


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