Schwieriger Weg zu fairen Preisen

Der Kampf für einen „gerechten Milchpreis“ geht weiter

Milch wird aus einer Glaskanne in ein Glas gegossen. Im Hintergrund Kühe auf einer Weide (Symbolbild: iStock/WDnet)
Milch wird aus einer Glaskanne in ein Glas gegossen. Im Hintergrund Kühe auf einer Weide (Symbolbild: iStock/WDnet)

 

Von Wolfgang Kleideiter

 

Existenzsichernde Löhne für die Bananenbauern auf Grundlage einer Branchenkooperation des Lebensmitteleinzelhandels werden vom Bundeskartellamt mitgetragen. Gut so. Für einen Basismilchpreis, der den wirtschaftlich unter Druck stehenden Milchbauern helfen und den Preis stabilisieren würde, gibt es von den Bonner Wettbewerbshütern wiederum kein grünes Licht. Ärgerlich. Denn Kartellamtspräsident Andreas Mundt rät den Erzeugern im schwierig aufgestellten Milchmarkt immer wieder zu Kooperationen.

 

Wenn Milch im Kühlregal teurer wird, haben die Milchbauern kaum etwas davon. Das Melken lohne sich nicht, heißt es auf den Höfen. Viele Betriebe haben bereits aufgegeben. Deshalb, so ein Vorschlag im Agrardialog, sollen die Durchschnittskosten der Milcherzeugung branchenweit ermittelt werden und die Basis für einheitliche Aufschläge auf den Milch-Grundpreis bilden. Gleichzeitig soll in den Verträgen zwischen Erzeugern, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel festgelegt werden, dass die Aufschläge regelmäßig angepasst werden. Vorteil für die Milchbauern: endlich kostendeckende Preise.

Doch das Bundeskartellamt hat massive Bedenken angemeldet. Beim neuen Finanzierungsmodell für die Milch, so die Kritik aus Bonn, gehe es im Kern um eine kartellrechtlich nicht zulässige Verabredung von Preisaufschlägen. Die Aufschläge würden über die Lieferkette bis ins Milchregal durchgereicht. Verbraucher könnten dann nicht mehr wie heute auf günstige Angebote ausweichen.

 

Und der Aufsichtsbehörde fehlt in dem Vorhaben vor allem der Aspekt der Nachhaltigkeit. Brancheninitiativen, die in diesem Punkt höhere Standards erreichen wollen, haben seit Dezember in der EU die Chance, dass für sie das strenge Kartellrecht etwas gelockert wird.

 

Hoffnung auf Preisstabilisierung nicht aufgegeben

 

Der Bund Deutscher Milcherzeuger (BDM), MEG Milch-Board, Freie Bauern, Land schafft Verbindung (LsV) und die Alternative bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die das Preiskonzept gemeinsam dem Kartellamt zur Prüfung vorgelegt hatten, haben die Hoffnung auf Preisstabilisierung deshalb nicht aufgegeben. Sie wollen laut Elmar Hannen, Vorstandsmitglied im BDM, weiter für einen gerechten Milchpreis kämpfen. Gegenüber dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt in Münster erklärte der Inhaber des „Eichenhofs Hannen“ in Kleve, dass man auf jeden Fall nachbessern werde. Die Nachhaltigkeit des Vorschlags werde stärker herausgestellt.

 

Passieren muss etwas, denn die Betriebe verlieren immer mehr an Substanz. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, der angemessene und faire Preise für landwirtschaftliche Produkte will, könnte sich jetzt als wichtiger Partner der Milcherzeuger erweisen und an einer Lösung mitwirken.

 

Branchenbündnis Initiative Tierwohl unter Kartell-Beobachtung

 

Unterstützung könnte auch die Initiative Tierwohl vertragen. Denn das Branchenbündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel, das bereits in bundesweit über 10.200 landwirtschaftlichen Betrieben für verbesserte Haltungsbedingungen bei Schweinen und Geflügel sorgt, steht beim Kartellamt unter Beobachtung. Die Aufsichtsbehörde hat jetzt betont, dass sie mehr „wettbewerbliche Elemente“ bei der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells fordert. Bisher wird in der Initiative mit einem einheitlichen Aufschlag, dem sogenannten Tierwohl-Entgelt, gearbeitet. Pro Mastschwein und pro Kilogramm Geflügel gibt es für die Teilnehmer an den mehrjährigen Programmphasen mehr Geld. Verbraucher können das Fleisch an einem Siegel erkennen.

 

In diesem Jahr will die Initiative Tierwohl ihre Arbeit auch auf die Rindermast ausdehnen. Anlass für das Kartellamt, ein grundsätzlich neues Finanzierungsmodell einzufordern, das bis Ende 2023 vorliegen soll. Ein einheitlicher Aufschlag beim Rind wird vom Kartellamt nur noch für die Anfangszeit toleriert. 

 


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