Einsicht ohne Besserung

 

Von Wolfgang Molitor

 

Schon wieder größer. Statt 709 wird der neue Bundestag 735 Abgeordnete haben. Wobei sich kaum noch einer an der ursprünglich geplanten Zahl von 598 orientiert. Noch-Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gibt sich seit langem zerknirscht. Dass alle Versuche - die schon unter seinem Vorgänger Norbert Lammert weitgehend halbherzig wirkten - eine echte Wahlrechtsreform zu erreichen, gescheitert sind, gehöre für ihn zu den größten Enttäuschungen dieser Legislaturperiode, klagt der dienstälteste Abgeordnete des Deutschen Bundestags.

 

Seine Vize Claudia Roth legt sogar noch eins drauf: Das derzeitige Wahlrecht sei vor allem „ein Beschaffungsprogramm für neue Hinterbänkler“, sagt die Grüne. Also nicht länger so akzeptabel.

 

Doch das sind Krokodilstränen. Das Herz der Demokratie platzt nach jeder Wahl erneut aus den Nähten. Dabei finden es alle Parteien nicht gut, dass sich immer mehr Abgeordnete im Hohen Haus tummeln. Kaum noch zu organisieren. Und so könnte man meinen, alle hätten durchweg ein starkes Interesse, die Weisung des Bundesverfassungsgerichts, das Wahlrecht (das so nach Auffassung des Gerichts nicht mit der Verfassung in Einklang ist) spürbar zu reformieren.

 

Selbstkritik nur geheuchelt

 

Was für ein Irrtum! Allein bei der Wahl 2017 kamen 78 Abgeordnete hinzu, wodurch das Parlament auf 709 Mandatsträgerinnen und -träger statt der ursprünglich festgelegten 598 anwuchs. Das Hohe Haus nahm das mit geheuchelter Selbstkritik zur Kenntnis und machte weiter wie bisher.

 

Wahlrechtsreform? Iwo.  Die Bundesrepublik Deutschland ist in 299 fast gleich große Wahlkreise eingeteilt, aus denen eine direkt gewählte Abgeordnete oder ein direkt gewählter Abgeordneter in den Bundestag geschickt wird. Ausschlaggebend für die Stärke der Parteien im Parlament sind allerdings die Zweitstimmen. Dafür stellen die Parteien in allen Bundesländern Listen mit Kandidaten auf. Über diese werden entsprechend der Zweitstimmenergebnisse weitere 299 Sitze des Bundestags besetzt. Dass der Bundestag seine Sollgröße überschreitet, hängt mit den Überhangmandaten zusammen. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen.

 

Das ist nicht neu. Zusätzliche Mandate gab es bereits bei der ersten Bundestagswahl 1949. Seit der Wiedervereinigung aber stieg die Zahl vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Parteienlandschaft deutlich an. Von den Überhangmandaten profitierte zuletzt vor allem die Union (2017 waren es 43 von 46), während kleinere Parteien durch die Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses einen Nachteil hatten.

 

Zusätzliche Ausgleichsmandate

 

Wozu aber gibt es dann auch noch Ausgleichsmandate? Weil mit diesen, bereits seit 2013, die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht wird, bis das Größenverhältnis der Fraktionen trotz der Überhangmandate wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Was den Kreis der Mandatsträger noch einmal aufbläht. 2017 gab es bereits 65 Ausgleichsmandate.

 

Zwar gab es im vergangenen Jahr nach zähem Ringen mit den Stimmen von Union und SPD eine Reform. Die aber verdient ihren Namen nicht mal im Ansatz und ist mehr ein Reformplacebo als eine wirkungsvolle Therapie. Danach werden drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen. Zudem sollen weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden. Ab 2024 soll dazu die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden, was die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate verringern dürfte.

 

1000 Abgeordnete möglich

 

Ein Bundestag mit 1000 Abgeordneten, nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung ohne tiefgreifende Änderungen ohne Gegensteuern durchaus im Möglichen, würde nach Berechnungen des Steuerzahler-Bundes in der Legislaturperiode 1,2 Milliarden Euro mehr kosten.

 

So erbt nun also der nächste Bundestag die Mammutaufgabe, das Wahlrecht umfassend zu reformieren. Es wird auch höchste Zeit. Der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann bringt es auf den Punkt: „Wie soll die Politik glaubhaft für Reformen werben, wenn sie sich nicht selbst durch ein gut gemachtes Wahlrecht reformiert?“ Doch Einsicht ist wohl auch im neuen Bundestag nicht der erste Schritt zur Besserung.

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