Niedersachsens Grundsteuer – ein guter Weg

 

Von Christian Urlage

 

Einfach, gerecht und unbürokratischer als bisher: So preist Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) das Grundsteuergesetz an, das kürzlich der Landtag in Hannover verabschiedet hat. Die große Koalition von Sozialdemokraten und Christdemokraten hat sich damit auf einen klugen Sonderweg geeinigt, der vom Bundesmodell abweicht.

 

Damit ist Niedersachsen nach Baden-Württemberg das zweite Bundesland mit eigenem Grundsteuergesetz. Der Bund hatte vor zwei Jahren eine allgemeine Reform der Grundsteuer beschlossen, allerdings eine Öffnungsklausel eingebaut, so dass die Länder abweichende Regelungen beschließen können.

 

Das Bundesgesetz orientiert sich weiterhin am Verkehrswert der Grundstücke, mit einem Nachteil: Der Wert für jedes einzelne Grundstück muss erst umständlich ermittelt werden. Das macht die Sache kompliziert, intransparent und wegen des Personal- und Verwaltungsaufwands teuer. Ursprünglich hatte die Landes-SPD diese Methode bevorzugt, doch die Christdemokraten und vor allem Landesfinanzminister Reinhold Hilbers konnten den Koalitionspartner mit dem Sondermodell überzeugen.

 

Ein reines Flächenmodell ist ungerecht

 

Das neue Gesetz berücksichtigt Fläche, Lage und Nutzung und führt dazu, dass ab 2025 eine neue Berechnungsmethode für die 3,6 Millionen Grundstücke und Gebäude im Land gilt. Für ein reines Flächenmodell, wie es Bayern favorisiert, hatten sich die niedersächsischen Liberalen ausgesprochen. Aber dieses Modell stuft die Grundstücke zu pauschal ein. Anders formuliert: Für ein Objekt in mäßiger Lage muss ein Steuerzahler die gleiche Grundsteuer zahlen wie für eines in bester Lage. Gerecht ist das nicht.

 

Nötig war ein neues Grundsteuergesetz, weil die Verfassungsrichter in Karlsruhe die vorherige Regelung gekippt hatten. Die Bemessungsgrundlage sei aufgrund völlig veralteter Werte geschehen, argumentierten sie. Daraufhin hatte der Bund 2019 eine allgemeine Reform der Grundsteuer beschlossen.

 

In Niedersachsen wird das neue Gesetz zu Veränderungen führen: Künftig legen die Finanzämter den Lage-Faktor fest, und Eigentümer müssen nur einmal eine Steuererklärung abgeben. Eigentümer und Mieter (über die Nebenkostenabrechnung) in einfachen Lagen werden entlastet und in guten Lagen stärker zur Kasse gebeten. Das ist differenzierter als das reine Flächenmodell.

 

Für die Kommunen handelt es sich um die drittwichtigste Einnahmequelle, nach der Gewerbesteuer und ihrem Anteil an der Einkommensteuer. Allein in Niedersachsen belief sich 2020 das Grundsteueraufkommen auf rund 1,4 Milliarden Euro, bundesweit auf 14 Milliarden Euro.

 

Sperre gegen steigende Mieterhöhungen und Bodenpreise

 

Gegen stark steigende Bodenpreise ist eine Sperre eingebaut, und ebenso gegen Mieterhöhungen – was letztlich die Sozialdemokraten überzeugte. Denn das Aufkommen aus der Grundsteuer soll aufkommensneutral bleiben. Ob aber klamme Kommunen nicht doch über die Hintertür ihre Hebesätze erhöhen, muss sich zeigen.

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