Wem nützen schwache Genossenschaften?

 

Von Wolfgang Kleideiter

 

Ganz schön bitter: Seit fünf Jahren gehört die Genossenschaftsidee, die in Deutschland mit großen Namen wie Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen verbunden ist, zum immateriellen Unesco-Weltkulturerbe. Doch dies heißt nicht, dass die über Jahrhunderte so erfolgreich praktizierte Form der Selbsthilfe und Selbstorganisation in Eigenverantwortung per se unter Schutz steht.

 

Ausgerechnet das Bundeskartellamt, das im Kern Fusionen kontrolliert sowie Absprachen und Missbräuche ahndet, nimmt jetzt die Genossenschaften ins Visier. Es hat auf fast 60 Seiten erstmals Leitlinien mit vielen Fallbeispielen erstellt, die unterm Strich das bestehende Genossenschaftsprivileg und auch innergesellschaftliche Strukturen infrage stellen.

 

Dabei hatten Union und SPD in Berlin 2018 in ihrem Koalitionsvertrag noch ausdrücklich betont, dass die im Trend liegenden Genossenschaften, die es längst in fast allen Bereichen von der Landwirtschaft bis zum Gesundheitswesen gibt, gestärkt werden sollten. Denn die Unternehmen und Verbünde – überwiegend im ländlichen Raum beheimatet - hatten sich in der Finanzkrise 2008 als stabil erwiesen. Soziale Verantwortung und Mitbestimmung sorgten für eine tragfähige Basis.

 

Fragenkatalog zu Leitlinien

 

Gegen praxisnahe Leitlinien, die im Tagesgeschäft den Umgang mit dem komplizierten Wettbewerbsrecht erleichtern, hatten sich die Genossenschaften in der Vergangenheit nie ausgesprochen. Schließlich gab es einzelne Kartellrechtsverfahren, die auch Genossenschaften betrafen. Als vor zwei Jahren das Bundeskartellamt die Genossenschafts- und Raiffeisenverbände bat, für die künftigen Leitlinien einen Fragenkatalog zu beantworten, kamen diese dem Wunsch nach. Umso erstaunter waren die Dachverbände der Genossenschaften, als jetzt Anfang Mai ein üppiger Entwurf ins Haus flatterte. Drei Wochen(!), hieß es im Begleitschreiben, habe man nun Zeit, Stellung zu nehmen.

 

Zweifellos eine Zumutung. 21 Tage reichen in der Realität kaum aus, um die vielen und juristisch hoch komplexen Punkte, die die Wettbewerbswächter in den Entwurf eingeflochten haben, in ihrer ganzen Tragweite zu bewerten. Dabei geht es nicht um Kleinigkeiten, sondern um das Wohl und Weh der Genossenschaften und ihrer vielen Millionen Mitglieder. Die Botschaften der Bonner Behörde ermuntern nicht dazu, Genossenschaften neu zu gründen. Sie schrecken im Gegenteil eher ab.

 

So kritisieren der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und der Mittelstandverbund ZGV zurecht den Aufbau einer Drohkulisse. Mit den Fallbeispielen würden falsche Eindrücke erweckt, die Darstellung sei wenig ausgewogen. Mehr noch: Die Ablehnung des Genossenschaftsprivilegs, das ein Funktionieren der Genossenschaften erst sicherstelle, widerspreche europäischem Recht. 

 

Der Leitlinienentwurf lässt fehlendes Fingerspitzengefühl für die genossenschaftlichen Unternehmen erkennen, die nicht nur in der Agrar- und Ernährungswirtschaft vor allem auch kleineren und sonst unterlegenen Erzeugern eine Chance geben. Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen dürfen nicht dazu genutzt werden, das Genossenschaftsrecht auszuhöhlen.

natur+mensch – der Blog ist eine Initiative der Stiftung natur+mensch

Copyright © 2023 Stiftung natur+mensch - Havixbeck - Alle Rechte vorbehalten.